Der Unterricht findet auf der Grundlage des Reglements und der Verordnung der Musikschule Horw statt, welche bei der Gemeinde bezogen werden können.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich und gilt für ein Schuljahr. Mit der Anmeldung anerkennen die Unterschriftsberechtigten die Bedingungen der Musikschule Horw und gehen mit ihr einen Vertrag ein. Anmeldeschluss ist am 10. Mai 2024.

Aufnahme

Schüler/-innen, die vor den Sommerferien keinen negativen Bescheid erhalten, gelten als aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass eine qualifizierte Lehrperson, ein entsprechender Unterrichtsraum sowie bei der Stundenplaneinteilung eine passende Unterrichtszeit gefunden und gegebenenfalls eine entsprechende Gruppe gebildet werden kann. Übersteigen die Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung. Musikalisch interessierte Kinder können schon ab der 1. Klasse für den Unterricht angemeldet werden. Sie müssen sich aber zuerst einem Eignungstest unterziehen.

Rückzug der Anmeldung, Austritt

Bei Rücktritt vom Vertrag wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- erhoben. Bei Rückzug der Anmeldung bis 30. September werden 50% des Schulgeldes verrechnet, bei Rücktritt ab 1. Oktober sind 100% fällig. Ein Austritt während des Schuljahres ist nur bei Wegzug möglich. Die Mitteilung des Rücktritts muss schriftlich an die Musikschulleitung erfolgen.

Schulgeld

Das Schulgeld wird pro Schuljahr berechnet und jeweils im Oktober in Rechnung gestellt.

Ermässigung

Die Musikschule Horw bietet Familienrabatte an (siehe Tarife). Auf Gesuch hin kann Familien in schwierigen finanziellen Verhältnissen das Schulgeld teilweise erlassen werden. Das Gesuch ist schriftlich mit der Anmeldung einzureichen. Kinder die eine Schulgeldermässigung erhalten, können nur für ein Instrument angemeldet werden. Eine Kumulation von Familienrabatt und ermässigtem Schulgeld ist ausgeschlossen.

Verordnung Musikschultarife der Gemeinde Horw

Formular Gesuch Schulgeldermässigung

Kantonsschüler/-innen

Kantonsschüler/-innen können den Unterricht an der Musikschule Horw besuchen. Bei obligatorischem Instrumental- oder Vokalunterricht (Musik als Schwerpunkt-, Ergänzungs-, Wahlpflichtfach oder in der Musik&Sport-Klasse) muss die Anmeldung für 40 Minuten erfolgen und das Schulgeld beträgt Fr. 1030.-

Einteilung, Stundenplanung

Die Einteilung der Schüler/-innen, Lehrkräfte und Unterrichtsräume ist Sache der Musikschulleitung. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson, einen Unterrichtsort oder eine Unterrichtszeit. Die Lehrperson teilt dem Schüler oder der Schülerin aufgrund des Schulstundenplanes eine Unterrichtszeit zu. Es kann nur auf die Stundenpläne der öffentlichen Schulen Rücksicht genommen werden. Die Stundenplaneinteilung ist für das ganze Schuljahr verbindlich und kann nur in begründeten Ausnahmefällen geändert werden. Der Musikunterricht kann auch am Mittwochnachmittag, an unterrichtsfreien Halbtagen oder am Samstagvormittag stattfinden.

Instrumente und Lehrmittel

Die Kosten für die Anschaffung von Instrumenten und Lehrmitteln für den Musikunterricht gehen zu Lasten der Musikschüler/-innen. Notenmaterial für das Ensemblemusizieren wird von der Musikschule zur Verfügung gestellt. Unsere Musiklehrpersonen beraten Sie gerne betreffend Miete oder Kauf eines geeigneten Instrumentes. Beachten Sie auch die Instrumentenbörse auf der Internetseite der Musikschule Horw. Falls Sie ein Instrument zu verkaufen haben, melden Sie dies bitte der Musikschulleitung. Sie finden das entsprechende Formular auf unserer Internetseite (Instrumentenbörse).

Unterrichtsbeginn

Der Musikunterricht beginnt nach den Sommerferien. Über Zeit und Ort informiert die Musiklehrperson. Das Unterrichtsjahr und die Ferienregelung entsprechen jenen der Volksschule Horw.

Erwartungen

Wer sich für ein Instrument anmeldet, entscheidet sich gleichzeitig für tägliches Üben und den regelmässigen, pünktlichen Besuch des Unterrichts.

Absenzen

Voraussehbare Absenzen sind mindestens 1 Tag vor dem Unterricht direkt bei der Musiklehrerin oder dem Musiklehrer zu entschuldigen. Unterrichtsstunden, die wegen Absenzen der Schülerin oder des Schülers ausfallen, werden nicht nachgeholt. Bei verletzten Schülern findet der Unterricht grundsätzlich statt, sofern der Schüler mobil ist. Allenfalls erfolgt ab der 4. Lektion Unterrichtsausfall in Folge nach Vorlage eines Arztzeugnisses eine Gutschrift oder Rückerstattung des anteilmässigen Schulgeldes. Voraussehbare Absenzen der Musiklehrpersonen aus persönlichen Gründen (Konzerttätigkeit, Weiterbildung u.a.) werden den Schülerinnen und Schülern frühzeitig mitgeteilt. Die ausfallenden Lektionen werden vor- respektive nachgeholt. Bei einem Ausfall der Musiklehrperson infolge Unfall oder Krankheit, der länger als eine Woche dauert, organisiert die Musikschulleitung nach Möglichkeit eine Stellvertretung.

Ausschluss

Schüler/-innen, die ihren Pflichten gegenüber der Musikschule nicht nachkommen (ungenügende Unterrichts- oder Übungsdisziplin, schwerwiegende Verstösse gegen die Schulordnung), können ohne Rückerstattung des Schulgeldes von der Musikschule Horw ausgeschlossen werden. Nichtbezahlen des Schulgeldes führt ebenfalls zum Ausschluss.

Begabtenförderung

Auf Empfehlung der Musiklehrperson können talentierte Schülerinnen und Schüler in ein Förderprogramm aufgenommen werden. Diese Schüler müssen am Talentkonzert vor einer Jury vorspielen. Die Jury entscheidet anschliessend, wer die Talentförderung für ein Schuljahr erhält. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Sekretariat oder bei der Musiklehrperson.

Persönlichkeitsschutz

Mit der Anmeldung wird akzeptiert, dass Fotos von Auftritten oder aus dem Unterricht veröffentlicht werden können. Wer dies ausdrücklich nicht wünscht, soll dies auf dem Anmeldeformular vermerken.